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   BFH, 17.05.1967 - I 160/64   

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https://dejure.org/1967,3860
BFH, 17.05.1967 - I 160/64 (https://dejure.org/1967,3860)
BFH, Entscheidung vom 17.05.1967 - I 160/64 (https://dejure.org/1967,3860)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 1967 - I 160/64 (https://dejure.org/1967,3860)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 16.12.1970 - I R 160/70

    Rückstellungen wegen Pensionsverpflichtung - Arbeitnehmer-Ehegatte -

    Auf die Revision des Beklagten hat der BFH durch (nicht veröffentlichtes) Urteil I 160/64 vom 17. Mai 1967 die Klage hinsichtlich der Einkommensteuer 1957 bis 1959 und 1961 als unbegründet zurückgewiesen und die Einkommensteuer 1960 abweichend von dem Urteil des FG festgesetzt; die Zuführungen zur Pensionsrückstellung ließ der Senat nicht zum Abzug zu, soweit sie sich auf die Ehefrau des Klägers bezogen.

    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das BVerfG durch den Beschluß 1 BvR 285/66, 445/67 und 192/69 vom 22. Juli 1970 (BVerfGE 29, 104) u. a. das Urteil des BFH I 160/64 vom 17. Mai 1967 aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen, weil das Urteil I 160/64 das Grundrecht des Klägers aus Art. 6 Abs. 1 GG verletze.

    Der Senat ist an die Entscheidung des BVerfG 1 BvR 285/66, 445/67 und 192/69 vom 22. Juli 1970 (BStBl II 1970, 652), durch den das BVerfG unter Aufhebung des Urteils I 160/64 vom 17. Mai 1967 entschieden hat, daß dieses Urteil das Grundrecht des Klägers aus Art. 6 Abs. 1 GG verletze, gebunden (§ 31 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht); er muß seiner Entscheidung die Rechtsauffassung zugrunde legen, daß § 12 EStG der Anerkennung von Rückstellungen wegen einer dem Arbeitnehmer-Ehegatten erteilten Pensionszusage nicht schlechthin entgegensteht.

  • BFH, 08.12.1993 - II R 118/89

    - Kein Abzug hinterzogener Steuern an Stichtagen vor der Aufdeckung der

    Zu Unrecht beruft sich die Revision in diesem Zusammenhang auf die in früheren Urteilen des BFH und der FG vertretene Ansicht, daß das Abzugsverbot in bezug auf hinterzogene Steuern nach seinem Grundgedanken nur für den steuerunehrlichen Steuerschuldner selbst gelte, nicht aber dann eingreife, wenn z. B. ein im Betrieb des Steuerschuldners tätiger Angestellter die Tat ohne Wissen des Steuerschuldners begangen habe (vgl. z. B. BFH-Urteil in HFR 1963, 93, rechte Spalte; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. April 1965 I 160/64, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1965, 412; FG Münster, Urteil vom 27. September 1990 III 7094/86 EW, EFG 1991, 235).
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